Bei Beihilfe Hilfe oder: Hilfe, Beihilfe!
Zum 1. Juli 2022 werden die beihilfefähigen Höchstsätze für die Ergotherapie im Wege einer „Vorgriffsregelung“ angepasst. Doch was bedeutet dies für die Praxen und deren Honorarvereinbarungen mit Beamt:innen bzw. den Angehörigen? Die Antwort ist: gar nichts.
OTIPM - Occupational Therapy Intervention Process Model
Neuerscheinung im Schulz-Kirchner Verlag
Dr. Kirsten Kappert-Gonther zur neuen BVPG-Präsidentin gewählt
Die BVPG hat eine neue Präsidentin!